Für wen ist die Bibliothek da?
Zunächst mal ist uns jeder Mensch willkommen. Wer allerdings etwas ausleihen oder unsere Laptops und digitalen Services nutzen möchte, benötigt einen gültigen Leseausweis.
Wenn Sie es genau wissen wollen: Alle Regeln zur Benutzung der Bibliothek finden sich in unserer Satzung. Sie erhalten Sie an der Infotheke in der Eingangshalle der Bibliothek, in den Zweigstellen oder hier im Downloadbereich.
Wie kann ich in der Bibliothek etwas finden?
Alle Medien der Stadtbibliothek können im Online-Katalog nach Autor, Titel, Thema oder ISBN/ISSN gesucht werden. (Probieren Sie auch die Detailsuche aus.)
Einblick in das eigene Ausleih- und Gebührenkonto ist ebenso möglich.
Finden kann man bei uns aber auch, was man gar nicht gesucht hat: durch Stöbern am Regal. Macht Spaß und ist immer überraschend.
Ist eine Verlängerung der Leihfristen möglich?
Sie können die Leihfristen der meisten Medien bis zu dreimal verlängern (lassen):
- vom eigenen PC aus im Online-Katalog
- in der Bibliothek an den Online-Katalog-PCs oder den Beratungstheken
- telefonisch während der Öffnungszeiten
Die Möglichkeit der Leihfristverlängerung besteht nicht bei
- vorgemerkten Medien
- Bestsellern
- Medien, deren Leihfrist schon dreimal verlängert wurde
- Medien, die angemahnt wurden
Sind Vormerkungen möglich?
Medien, die ausgeliehen sind, können vorgemerkt werden. Sobald das gewünschte Medium zurückgegeben worden ist, legen wir es für Sie zurück und benachrichtigen Sie – telefonisch oder per eMail. Dafür erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro.
Wie funktioniert die Medienrückgabe?
Die Außenrückgabe der Stadtbibliothek kann außerhalb der Öffnungszeiten für die Rückgabe von Medien genutzt werden. Hierfür benötigen Sie Ihren gültigen Bibliotheksausweis!
Für die Nutzung der Innenrückgabe während der Öffnungszeiten ist der Leseausweis nicht erforderlich.
Gibt es freies WLAN?
Ja. Der Netzwerkname lautet „Stadt Viersen Open Wifi“.